1 Geltung der Vertragsbedingungen
In allen Vertragsbeziehungen, in denen HUBSTER.S für einen Auftraggeber Leistungen erbringt, gelten – soweit keine abweichenden individuellen Vertragsabreden bestehen – ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die jeweils allgemein gültige HUBSTER.S Preis- und Konditionenliste.
Leistungen der HUBSTER.S sind insbesondere:
- Die Beratung im Bereich der digitalen Prozessoptimierung in Fertigung sowie Administration.
- Die Analyse betriebswirtschaftlicher und organisatorischer Unternehmensprozesse um einen kundenspezifischen Digitalisierungsplan abzuleiten.
- Technische Dienstleistungen wie Software-Installation, die Instandhaltung dieser technischen Infrastrukturen sowie die Änderung oder Ergänzung dieser Strukturen.
- Die Entwicklung kundenspezifischer Anwendungen, welche die vorhandenen Daten sowie die von HUBSTER.S erschlossenen Datenquellen nutzen.
- Der Verkauf von IT-Hardware und Peripheriegeräten.
Hierbei ist es unerheblich, ob die Leistung lokal beim Kunden oder via Remote-Anbindung oder mit Hilfe anderer Kommunikationsmedien erbracht wird.
Bedingungen des Auftraggebers – insbesondere dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen – und abweichende Vereinbarungen erlangen nur Gültigkeit, wenn sie von HUBSTER.S schriftlich anerkannt sind. Als Anerkennung gilt weder das Schweigen auf die Zusendung von Bedingungen noch die widerspruchslose Ausführung eines Auftrages.
2 Leistungserbringung
Sofern nicht anders vereinbart arbeitet HUBSTER.S im Rahmen von Entwicklungsprojekten in einem agilen Projektmanagement-Modus. Dieser ermöglicht eine höhere Zielorientierung und schnellere Ergebnisse, erfordert jedoch ein hohes Level an Mitwirkung und Reaktionsbereitschaft durch den Kunden.
HUBSTER.S stellt zur optimalen Strukturierung und Abarbeitung der Aufgaben einen Projektleiter bereit. Der Kunde hat einen Mitarbeiter seines Unternehmens als „Product Owner“ zu benennen, der gemeinsam mit dem Projektleiter der HUBSTER.S eine Priorisierung für den Entwicklungszyklus (Sprint, i.d.R. 1–2 Wochen) vornimmt, Anforderungen und Abnahmekriterien definiert, Ergebnisse testet und validiert.
Der Kunde trägt die Verantwortung für durch sein Unternehmen verschuldete Verzögerungen im Projekt.
HUBSTER.S wird bei der jeweiligen Aufgabenerfüllung die Vorgaben des Auftraggebers beachten und die Leistungen nach den jeweils gültigen Regeln der Datenverarbeitung erbringen.
HUBSTER.S wird sich bemühen, unter Ausnutzung ihrer Erfahrungen und Kenntnisse das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Über Gespräche zur Präzisierung oder Veränderung vertraglicher Gegebenheiten kann HUBSTER.S schriftliche Notizen anfertigen. Diese werden verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht binnen zwei Wochen schriftlich widerspricht.
HUBSTER.S kann die Durchführung ablehnen, wenn die Erfüllung als undurchführbar erscheint oder keine ausreichende Kapazität verfügbar ist.
3 Zusammenarbeit
Der Auftraggeber und HUBSTER.S benennen jeweils einen sachkundigen Ansprechpartner, der die zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Auskünfte erteilen und Entscheidungen treffen kann.
Der Auftraggeber unterstützt HUBSTER.S bei der Leistungserbringung und stellt alle erforderlichen Informationen und Daten unverzüglich zur Verfügung.
Der Auftraggeber stellt – sofern nichts anderes vereinbart ist – die notwendige Infrastruktur bereit, insbesondere:
- DV-Anlagen und Peripheriegeräte
- Softwareprogramme
- Kommunikationseinrichtungen
Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner Daten nach dem Stand der Technik selbst verantwortlich.
Verletzt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten, ist er zum Schadensersatz verpflichtet.
Falls der Auftraggeber Softwareprogramme oder Daten bereitstellt, haftet er dafür, dass alle notwendigen Nutzungsrechte vorhanden sind.
4 Personal
HUBSTER.S ist für den Einsatz ihres Personals allein verantwortlich.
HUBSTER.S kann Mitarbeiter jederzeit durch andere fachlich geeignete Mitarbeiter oder Subunternehmer ersetzen.
Die Mitarbeiter von HUBSTER.S werden nicht in den Betrieb des Auftraggebers eingegliedert und stehen in keinem Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber.
5 Leistungszeit
Liefer- und Leistungsfristen sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
HUBSTER.S wird sich bemühen, vereinbarte Fristen einzuhalten und informiert den Auftraggeber über Verzögerungen.
Kommt HUBSTER.S in Verzug, kann der Auftraggeber nach zweimaliger schriftlicher Nachfristsetzung den Vertrag kündigen.
6 Vergütung
Leistungen werden – sofern nichts anderes vereinbart wurde – nach Aufwand (Arbeitszeit, Reisezeit, Material) gemäß den vereinbarten Konditionen berechnet.
Zusätzlich werden Reise- und Nebenkosten erstattet.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Abrechnung erfolgt spätestens monatlich.
Zahlungen sind mit Rechnungsstellung fällig. Nach 10 Tagen können Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet werden.
7 Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden.
Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages.
8 Nutzung von Arbeitsergebnissen
HUBSTER.S behält alle Rechte an den Arbeitsergebnissen, insbesondere Urheberrechte.
Der Auftraggeber erhält ein nicht exklusives und nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
HUBSTER.S ist berechtigt, die Zusammenarbeit zu Referenzzwecken zu nennen.
9 Höhere Gewalt
Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Streik) verlängern sich Fristen entsprechend.
Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als sechs Monate, können beide Parteien den Vertrag kündigen.
10 Sach- und Rechtsmängel
HUBSTER.S gewährleistet, dass Leistungen den vereinbarten Eigenschaften entsprechen.
Mängel sind unverzüglich schriftlich zu melden.
HUBSTER.S hat zunächst das Recht zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist.
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr.
11 Haftung
HUBSTER.S haftet bei Vorsatz uneingeschränkt und bei grober Fahrlässigkeit im Rahmen des vorhersehbaren Schadens.
In anderen Fällen ist die Haftung auf maximal 5 % des Auftragswertes, höchstens jedoch 25.000 € pro Vertrag, begrenzt.
12 Sonstiges
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit zulässig – Schweinfurt.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
HUBSTER.S steht für DATEN-Exzellenz. Wir bauen skalierbare Datenlösungen mit Microsoft Fabric, die unsere Kunden bei ihrer datenbasierten Transformation unterstützen, denn die braucht es für Business Intelligence und künstliche Intelligenz.
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